FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Leistungen, Abläufen und Anforderungen. Unsere FAQ bieten Ihnen eine schnelle und verständliche Orientierung.
Sollten dennoch Fragen offenbleiben oder Sie weitere Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Support-Team gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jederzeit.

EPR Verpackungen
Die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) verpflichtet Hersteller, für die Umweltauswirkungen ihrer Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg Verantwortung zu übernehmen. Bei Verpackungen umfasst dies Sammlung, Recycling und ordnungsgemäße Entsorgung. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Land.
Alle EU‑Mitgliedstaaten haben EPR‑Vorgaben für Verpackungen gemäß Richtlinie 94/62/EG eingeführt. Die nationalen Regelungen unterscheiden sich jedoch im Detail.
Die Verpflichtung hängt von der nationalen Gesetzgebung ab. Häufig sind Hersteller, Importeure oder Händler betroffen, die verpackte Produkte in einem Land erstmals in Verkehr bringen.
Typische Pflichten sind Registrierung, Systembeteiligung (Beitritt zu einer PRO), Meldungen sowie die Finanzierung von Entsorgungs‑ und Recyclingsystemen.
Eine PRO (kollektives System) übernimmt die Erfüllung der Entsorgungs‑ und Verwertungspflichten und wird über Gebühren der Hersteller finanziert.
The participation fee is a financial contribution that producers pay to the collective system as part of their extended producer responsibility (EPR) obligations. This fee is intended to cover the costs associated with the collection, recycling, and proper disposal of the waste generated by their products.
The amount of the participation fee is usually determined based on various factors, including the type and quantity of products placed on the market by the producer, the materials used in the products, and the environmental impact of the products throughout their lifecycle. These factors help estimate the costs of managing the waste generated by the products.
The participation fee is typically collected by the collective organization, often a producer responsibility organization (PRO). The funds collected through these fees are then used to finance the infrastructure and operations required for waste collection, sorting, recycling, and disposal.
It’s important to note that the specific regulations and fee structures can vary between different countries and regions implementing EPR systems.
Mögliche Folgen sind Bußgelder, rechtliche Schritte, Einschränkungen des Marktzugangs, Reputationsschäden sowie behördlich angeordnete Korrekturmaßnahmen. Details variieren je nach Land.
Bevollmächtigter Vertreter
Ein bevollmächtigter Vertreter ist eine juristische oder natürliche Person mit Sitz in einem EU‑Mitgliedstaat, in dem ein Hersteller Produkte (z. B. Verpackungen) erstmals in Verkehr bringt. Er wird beauftragt, EPR‑Pflichten für eine bestimmte Produktkategorie (z. B. Verpackungen) zu erfüllen.
Ausländische Unternehmen ohne registrierten Sitz in einem EU‑Land benötigen häufig einen lokalen Vertreter, um EPR‑Pflichten zu erfüllen. Einige Länder verlangen dies bereits. Ein Vorschlag zur EU‑Verpackungs‑ und Verpackungsabfallrichtlinie (Stand: 07/2023) könnte die Pflicht für Verpackungen und Einwegkunststoffe in allen EU‑Mitgliedstaaten ausweiten.
Die Aufgaben entsprechen oft den EPR‑Pflichten des Herstellers und variieren je nach Land. Häufig zählen dazu Meldungen an Behörden, Vertragsabschlüsse, Koordination mit PROs, Sicherstellung der Compliance sowie Ansprechpartnerfunktion für Behörden und Stakeholder.
Die Vollmacht ist in vielen Ländern erforderlich und berechtigt AuthoriseMe, in Ihrem Namen zu handeln (z. B. Registrierungen). Teilweise ist eine notarielle Beglaubigung und/oder Apostille vorgeschrieben, was zusätzliche Kosten verursachen kann. Weitere Details finden Sie im PoA‑Dokument.
Ja und nein. In einem Land kann in der Regel nur ein Vertreter pro Produktkategorie (z. B. Verpackungen) bestellt werden. Bei mehreren Produktkategorien können unterschiedliche Vertreter pro Kategorie möglich sein. Für verschiedene Länder werden in der Regel unterschiedliche Vertreter benötigt.
Beispiel Österreich:
1) < 1.500 kg Verpackungsabfall in Österreich.
2) Jährliche Servicegebühr: 199 €.
3) Jährliche Gebühr für den Bevollmächtigten: 75 € (kann oberhalb von 1.500 kg steigen).
4) Wenn Sie die Vorlizenzierung für B2B‑Partner übernommen haben: zusätzlich 125 € pro Jahr.
Die Preise steigen mit den Mengen und hängen außerdem von Abfallstrom und Land ab.
Durch laufendes Monitoring und Auslegung der relevanten Vorschriften sowie Unterstützung bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen (z. B. Registrierung, Meldungen, Zahlungen und weitere Pflichten).
Viele Unternehmen möchten ihre EPR‑Compliance vereinheitlichen und vereinfachen – insbesondere bei Tätigkeit in mehreren Ländern mit unterschiedlichen Regeln. Ein Vertreter kann die Erfüllung der Pflichten effizienter koordinieren.
Ja. Ein Vertreter kann Best Practices aufzeigen, Potenziale zur Abfallvermeidung identifizieren, nachhaltige Verpackungsstrategien unterstützen und mit Stakeholdern zusammenarbeiten. Solche Beratungsleistungen sind ggf. nicht Teil des Standard‑Services und können zusätzliche Kosten verursachen.
Schritt 1: Klicken Sie in der Navigation auf „Konto anlegen“.
Schritt 2: Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein und stimmen Sie den AGB zu.
Schritt 3: Verifizieren Sie Ihre E-Mail-Adresse und geben Sie das Einmal-Passwort ein.
Schritt 4: Loggen Sie sich ein und hinterlegen Sie Ihre Unternehmensdaten.
Schritt 5: Starten Sie die Bestellung der Bevollmächtigung und geben Sie die gewünschten Länder sowie Verpackungsinformationen an.
Schritt 6: Überprüfen Sie Ihre Angaben und schließen Sie die Bestellung ab.
Schritt 7: Begleichen Sie die Rechnung und unterzeichnen Sie die Vollmacht (je nach Land ggf. mit notarieller Beglaubigung).
Fertig: Beantworten Sie bei Bedarf Rückfragen. AuthoriseMe beginnt anschließend mit der Abwicklung Ihrer EPR-Verpflichtungen.
registration-fee
- Einmalige Registrierungsgebühr (nur bei erstmaligem Vertragsabschluss).
- Jährliche Servicegebühr (operative Kosten).
- Jährliche Gebühr für den Bevollmächtigten (Haftungs-/Risikokomponente je Marktmenge).
- Jährliche B2B‑Gebühren (nur wenn Lizenzierungspflichten für B2B‑Partner übernommen wurden, z. B. Österreich).
- Beglaubigung/Apostille der Vollmacht kann in manchen Ländern gesetzlich erforderlich sein und zusätzliche Kosten verursachen.
AuthoriseMe organisiert den Abschluss der Bevollmächtigten‑Verträge in den ausgewählten Ländern im Namen der Kunden. Nach Bereitstellung der Unterlagen (über „Order Authorised Representative now“) übernimmt AuthoriseMe den Prozess mit den jeweiligen Vertretern und reduziert so die Komplexität. Der Service wird laufend auf weitere Länder ausgebaut; Kunden werden über Erweiterungen informiert.
In Spanien ist die NIE (Número de Identificación de Extranjero) eine Identifikationsnummer für Ausländer und für viele amtliche Vorgänge erforderlich. Die NIF ist die steuerliche Identifikationsnummer; für Ausländer dient die NIE häufig auch als NIF. Beide sind wichtig für rechtliche, finanzielle und administrative Vorgänge.
Nein. Die Systembeteiligungsgebühr wird separat durch die PRO im jeweiligen Land festgelegt und abgerechnet. AuthoriseMe unterstützt bei der Auswahl der passenden PRO und bei der Vertragsabwicklung.
Typischer Ablauf: Bevollmächtigten bestellen, im DIVID‑Portal registrieren, im März den Jahresbericht für das Vorjahr abgeben und die SUP‑Gebühr auf Basis des Berichts zahlen. AuthoriseMe kann die Zahlung zunächst übernehmen und an Kunden weiterberechnen. Die SUP‑Gebühr kommt zusätzlich zu den jährlichen Bearbeitungsgebühren von AuthoriseMe hinzu.
In der Regel ist kein neuer Vertrag und keine neue Vollmacht erforderlich. Um ein weiteres Land hinzuzufügen, nutzen Sie Ihr Konto und geben eine neue Bestellung für die zusätzlichen Länder auf; Sie erhalten automatisch eine neue Rechnung.
Haben Sie spezifische Fragen an unsere Berater? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!
